Die offizielle Seite des Tourismusverbandes Region Split-Dalmatien

Praktische Informationen

Willkommen in Kroatien!

Kroatien ist in vielem einzigartig. Seine Wurzeln reichen weit zurück in die Vergangenheit, und die prächtigen Kulturgüter erzählen von der stürmischen kroatischen Geschichte, von der Zeit der Römer, der Renaissance, des Barock, der türkischen Eroberungen bis zur Moderne. Dies alles lockt Besucher nach Kroatien. Wenn man dem reichen Kulturerbe noch die unglaubliche Naturschönheit hinzufügt, von der vor allem die 8 Nationalparks, die 11 Naturparks und das beträchtliche UNESCO-geschützte Erbe zeugen, kann man nicht umhin, Kroatien eine enorme magische Anziehungskraft zu bescheinigen, die das Land zu jeder Jahreszeit attraktiv macht. Ja, Kroatien ist all dies, aber auch weitaus mehr.

Es ist die Heimat der Krawatte, des Fallschirms, des Torpedos, des Füllfederhalters, der Glühbirne mit dem Wolframfaden, des schnellsten Elektroautos der Welt, der Dalmatiner-Hunderasse, von Marko Polo und großartigen Sportlern. Es hat eine der ältesten europäischen Städte und eines der ältesten Parlamente, die zweitlängsten Festungsmauern in Europa, die kleinste Kathedrale, das älteste Arboretum und eines der ältesten Film-Festivals der Welt. Letztendlich sind da seine Menschen – die Kroaten! Ihre herzliche Art ist ein weiterer Grund, weshalb Touristen immer wieder gerne nach Kroatien zurückkommen! Angesichts der Gastfreundlichkeit des Hausherrn werden Sie sich von Zeit zu Zeit fragen, ob Sie sich noch zu Hause befinden oder bereits auf Urlaub in Kroatien!

REISEDOKUMENTE

Personalausweis (EU-Bürger, Bürger des EWR und der Schweiz) oder Reisepass. Staatsbürger einiger Länder benötigen auch ein Visum. Eine Übersicht über das kroatische Visasystem finden Sie unter: www.mvep.hr/hr/konzularne-informacije/.Auskünfte: Diplomatische Vertretungen und Konsulate der Repub- lik Kroatien im Ausland oder das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Republik Kroatien (Tel.: +385 1 4569 964, Web: www.mvep.hr) .

ZOLLBESTIMMUNGEN

Auf dem Gebiet der Republik Kroatien gelten Zollvorschriften der Europäischen Union sowie an Vorschriften der Europäischen Union angepasste nationale Regelungen. Das Einführen des persönlichen Gepäcks ist, ohne Einschränkungen hinsichtlich seines Werts, von Einfuhrabgaben befreit. Das bezieht sich auf jeden Reisenden, der in das Zollgebiet der Union einreist, unberücksichtigt dessen, ob er das Gepäck mit sich führt oder ob es gesondert eintrifft, wobei nachzuweisen ist, dass das gesamte Gepäck zeitgleich zur Abreisezeit bei der für seinen Transport verantwortlichen Person angemeldet wurde. Das persönliche Gepäck des Reisenden, das nach Art und Menge nicht für den Weiterverkauf, sondern für den persönlichen Gebrauch des Reisenden und seiner Familienmit- glieder vorgesehen ist, ist von Einfuhrabgaben befreit, wenn sein Gesamtwert den Gegenwert von 2.200,00 Kuna nicht übersteigt; im Luft- und Schiffsverkehr beträgt dieser Wert 3.200,00 Kuna. Die Befreiung bezieht sich auf jeden Reisenden einzeln und kann reise  einmal täglich angewendet werden. Gegenstände, deren Wert die angeführte Summe übersteigt oder die nicht als persönliches Gepäck gelten, unterliegen der Berechnung und Zahlung von Zoll und Mehrwertsteuer (eventuell auch Verbrauchsteuer). Reisende unter 15 Jahren können bis zum Gesamtwert von 1.100,00 Kuna abgabenfrei einführen, unabhängig vom Transportmittel, mit dem sie reisen. Bei der Einreise in oder der Ausreise aus der Europäis- chen Union sind Reisende verpflichtet, mitgeführtes Bargeld in Höhe von 10.000,00 Euro oder mehr, bzw. den Gegenwert dieses Betrages in anderen Währungen oder anderen Zahlungsmitteln, wie beispielsweise Schecks, beim Zoll zu melden. Ausländische Staatsbürger sowie kroatische Staatsbürger mit festem Wohnsitz in Drittstaaten können unter völliger Befreiung von den Einfuhrab- gaben verschiedene Gegenstände für den persönlichen Bedarf sowie auch für den Bedarf ihrer Familienmitglieder zeitweilig einführen. Im Einklang damit können Personen mit Wohnsitz in der EU zeitweilig Gegenstände, die sie während ihres Aufenthaltes in Drittländern benötigen, ausführen. Persönliche Gegenstände eines Reisenden sind neue oder ge- brauchte Gegenstände, die dem Reisenden während seiner Reise begründet persönlich erforderlich sein können, wobei davon alle Waren ausgeschlossen sind, die zu kommerziellen Zwecken eingeführt werden. Als persönliche Gegenstände gelten beispiels- weise Videokameras, tragbarere TV- und Audiogeräte, Fotoap- parate, tragbare Taschencomputer, tragbare PCs, Ausrüstung für Camping, Segeln, Tauchen, Skifahren, Schlittschuhfahren, Bergsteigen sowie Wohnwagen, Wasserfahrzeuge zu Vergnügung- szwecken, tragbare medizinische Apparate mit Zubehör (wenn sie für den Reisenden notwendig sind), Haustiere und Ähnliches. Die Einfuhr solcher Waren erfolgt ohne besondere Zollformalitäten durch mündliche Deklarierung am Grenzübergang. Die Wiederaus- fuhr der angeführten Gegenstände wird in gleicher Weise getätigt. Bei der Ausfuhr professioneller Ausrüstung von höherem Wert durch den Reisenden und besonders bei der Einfuhr, hat der Re- isende bei der Einreise in die Republik Kroatien oder bei der Aus- reise aus der Republik Kroatien am Grenzübergang das Formular „Warenliste“ in dreifacher Ausfertigung auszufüllen. Bei Bedarf ist eine Sicherheit für die Begleichung der evtl. entstehenden Zolls- chuld zu hinterlegen. Natürliche Personen, die in der Europäischen Union keinen festen Wohn- oder Aufenthaltsort haben, haben Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung für Waren, die sie in Kroatien gekauft haben, wenn der Warenwert einer Rechnung höher ist als 740,00 Kuna. Die Rückzahlung erfolgt aufgrund eines ausgefüllten MwSt.-Formulars bzw. Tax-free-Formulars, das beim Zoll anlässlich der Ausfuhr der gekauften Ware aus der Europäis- chen Union bestätigt werden muss, dies spätestens innerhalb von 3 Monaten ab dem auf der Rechnung für die gelieferte Ware aufgeführten Datum. Den Antrag auf Mehrwertsteuerrücker- stattung hat der ausländische Staatsbürger innerhalb von sechs Monaten vom Tag des angegebenen Rechnungsdatums zu stellen. Die nachträgliche Bestätigung des MwSt.-Formulars oder Tax-free- Formulars nach Ausfuhr der Ware außerhalb der Europäischen Union ist nicht möglich. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Zollamts (https://carina.gov.hr/pristup-informacijama/propisi-i-sporazumi/ carinsko-zakonodavstvo/fizicke-osobe-2715/2715). Informationen über Einfuhrbedingungen in der Republik Kroatien für Produkte tierischer Herkunft im persönlichen Gepäck des Reisenden erhalten Sie auf der folgenden Webseite des Landwirtschaftsminis- teriums – der Behörde für Veterinärmedizin und Nahrungsmittelsi- cherheit: http://www.veterinarstvo.hr/ default.aspx?id=1186.

GELD

Kuna (1 Kuna = 100 Lipa). Fremdwährungen können in Banken, Wechselstuben, Postämtern und den meisten Reiseagenturen, Hotels und Camps gewechselt werden.

POSTÄMTER

Die Öffnungszeiten aller Postämter sind der Webseite der Kroatischen Post (Hrvatska Pošta) sowie Smartphone-Apps zu entnehmen. Postämter mit verlängerten Öffnungszeiten von bis zu 24 Stunden am Tag befinden sich im Zentrum von Zagreb an der Adresse Branimirova 4, 10000 Zagreb sowie am Grenzübergang Bajakovo. Infotelefon: 072 303 304, Webseite: www.posta.hr

E-Mail: info@posta.hr

ÖFFNUNGSZEITEN VON GESCHÄFTEN UND ÖFFENTLICHEN ÄMTERN

Während der touristischen Saison sind die meisten Geschäfte werktags von 8 bis 20 Uhr geöffnet und viele von ihnen auch am Wochenende. Behörden und Firmenbüros arbeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.

MEDIZINISCHE LEISTUNGEN

In allen größeren Städten gibt es Krankenhäuser und Kliniken sowie in kleineren Ortschaften Ambulanzen und Apotheken. Ausländische Touristen, die in anderen EU-Staaten und dem EWR-Raum (Norwegen, Island und Lichtenstein) sowie in der Schweiz pflichtversichert sind, haben während ihres Aufenthalts in Kroatien Anspruch auf unaufschiebbare medizinische Leistungen aufgrund der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Die medizinischen Leistungen aufgrund der Europäischen Kranken- versicherungskarte können in medizinischen Einrichtungen und bei Ärzten in Anspruch genommen werden, die mit der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) unter Vertrag stehen. Dabei sind die Versicherten verpflichtet, die Eigenbeteiligung lediglich in jenen Fällen zu zahlen, in welchen auch die in Kroatien Versicherten diese bezahlen müssen. Touristen, die in Staaten pflichtversichert sind, mit welchen Kroatien ein Abkommen über die Sozialversicherung abgeschlos- sen hat, welches auch die Inanspruchnahme medizinischer Leis- tungen regelt (Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Türkei), haben während ihres Aufenthalts in Kroatien Anspruch auf Notfallbehandlungen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass sie vor ihrer Einreise nach Kroatien bei ihrer Versicherung die Bescheinigung über den Anspruch auf medizinische Leistungen während des temporären Aufenthalts in Kroatien eingeholt haben, welche dann bei der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt im Aufenthaltsort gegen einen Krankenschein eingetauscht wird. Die medizinischen Leistungen aufgrund der genannten Bescheinigungen können in vertraglich festgelegten medizinischen Einrichtungen und bei Vertragsärzten in Anspruch genommen werden, wobei die Eigenbeteiligung lediglich in jenen Fällen zu zahlen ist, in welchen auch die in Kroatien Versicherten diese bezahlen müssen. Personen, die aus Drittstaaten kommen (Staaten, die weder EU- oder EWR-Mitglieder oder die Schweiz, noch Vertragsstaaten sind) müssen die gesamten Kosten der in Kroatien in Anspruch genommenen medizinischen Versorgung selbst tragen. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte die Kroatische Krankenversicherungsanstalt – Pflichtversicherung unter der Nummer 0800 79 79; Zusatzversicherung 0800 79 89; Weißes Telefon des Gesundheitsministeriums 0800 79 99; Webseite: www.hzzo.hr,  sowie die Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende medizinische Leistungen; E-Mail: ncp-croatia@hzzo.hr, Tel.: + 385 1 644 90 90.

POWER SUPPLY: 220 V, Frequenz 50 Hz.

DAS LEITUNGSWASSER ist in allen Teilen Kroatiens trinkbar.

FEIERTAGE UND ARBEITSFREIE TAGE

1.Januar – Neujahr, 6. Januar – Heilige drei Könige, Ostersonntag und Ostermontag, 1. Mai – Tag der Arbeit, 19. Juni – Fronleichnam, 22.Juni – Tag des antifaschistischen Kampfes, 25. Juni – Staatsfeiertag, 5. August – Tag des Sieges und der Heimatdankbarkeit, 15. August – Maria Himmelfahrt, 8. Oktober – Unabhängigkeitstag, 1. Novem- ber – Allerheiligen, 25. Dezember – Weihnachten, 26. Dezember St.-Stephanstag.

TANKSTELLEN

Tankstellen in größeren Städten und entlang der Autobahnen sind von 0 bis 24 Uhr geöffnet. An Tankstellen ist Eurosuper 95, Super 95, Super 98, Super plus 98, Eurodiesel und Diesel verfügbar sowie in größeren Städten und an den Autobahnen auch Autogas. Informationen über Kraftstoffpreise und ein Verzeichnis der Benzin– und Gastankstellen: www.ina.hr, www.hak.hr, www.tifon.hr, www.crodux-derivati.hr.

WICHTIGE TELEFONNUMMERN

Internationale Vorwahl für Kroatien: +385

 Notfalldienst: 194

Feuerwehr: 193

Polizei: 192

Pannenhilfe: (+385 1) 1978

Nationale Zentrale für die Koordinierung der Suche und Rettung auf See: 195

Staatliche Behörde für Schutz und Rettung (europäische Einheitsnummer für Notfälle): 112

Allgemeine Auskünfte: 18981

Telefonauskunftsdienst Inland: 11880 und 11888

Telefonauskunftsdienst Ausland: 11802

Diensthabender Meteorologe beim Hydrometeorologischen Institut – DHMZ (von 9 bis 17 Uhr): 060616666 (T-Com); Preis 6,99 Kn/min aus dem Festnetz und 8,41 Kn/min aus dem Mobilnetz

Kroatischer Automobilklub (HAK):

Pannenhilfe: 1987 (aus Kroatien)

-Aus dem Ausland (1) +385 (1) 1987

-Aus dem Ausland (2) +385 (1) 4693 700

Verkehrslagebericht: 072 777 777 (aus Kroatien)

Aus dem Ausland +385 (1)464 0800

Info für Mitglieder: 0800 9987

Web: www.hak.hr; http://map.hak.hr/

Interaktive Karte mit über 40.000 Interessenpunkten:

http://map.hak.hr

Liebe Gäste,

wir bitten Sie zu prüfen, ob Sie für die gesamte Zeit Ihres Aufenthaltes – vom Ankunfts- bis zum Abreisetag – angemeldet sind, um den gesetzlichen Bestimmungen zu genügen und sich Unannehmlichkeiten zu ersparen. Ihre Überprüfung ist besonders wichtig und notwendig, wenn Sie in einer Privatunterkunft untergebracht sind, damit die Dienstleistungsqualität und Ihre persönliche Sicherheit gewährleistet sind. Dadurch soll die illegale Arbeit von Gastgebern, die für die Unterbringungsdienstleistung nicht vorschriftsgemäß registriert sind, verhindert werden.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

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